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02.12.2020

Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis 20. Dezember verlängert

Landesregierung informiert über Änderungen

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Das hessische Corona-Kabinett hat vergangene Woche auf Basis der Gespräche der Kanzlerin mit den Länderchefinnen und -chefs die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert und in bestimmten Bereichen weitergehende Regelungen getroffen. „Wir haben die einstimmigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin auch für Hessen umgesetzt. Uns ist klar, dass dies erhebliche Einschnitte sind, aber diese Schritte sind erforderlich. Alles andere wäre verantwortungslos“, erklärten Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Die Zahlen würden zwar nicht mehr exponentiell steigen, aber die Zahl der Neuinfektionen sei weiterhin zu hoch. Die Lage sei sehr ernst, daher müssten vor allen Dingen die Kontakte weiter eingeschränkt und die geltenden Maßnahmen verlängert werden, damit die Zahl der Neuinfektionen sinkt, so der Ministerpräsident. 

Die neue Verordnung gilt vom 1. bis 20. Dezember, da das Infektionsschutzgesetz vorschreibt, Regelungen grundsätzlich für vier Wochen zu befristen. Das Kabinett hat folgende Änderungen beschlossen:

  • Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf 5 Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazu gehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränken wir uns auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen sind in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen. Gleiches gilt für Orte in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das gilt nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann.
  • Für Geschäfte und den Einzelhandel gelten folgende Quadratmeter-Regeln: Auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf höchstens eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je angefangener 20 Quadratmeter eingelassen werden.

Bund und Länder haben sich in der Konferenz
darüber hinaus über folgende Punkte verständigt:

In der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar, sollen die Kontaktbeschränkungen angepasst werden. Dann dürfen sich 10 Personen, ohne eine Begrenzung der Hausstände, treffen. Dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zählen nicht mit. Diese Maßnahme wird im Laufe des Dezembers mittels einer neuen Verordnung beschlossen, da das Infektionsschutzgesetz vorgibt, Regelungen grundsätzlich auf vier Wochen zu befristen.

Mit Blick auf Silvester ist geplant, im Laufe des Dezembers zu regeln, dass im privaten Kreis Böller erlaubt bleiben. Auf öffentlichen Plätzen und in belebten Straßen soll dies untersagt werden.

Schulen
Bezüglich der Situation in den Schulen in Hessen entscheiden die Gesundheitsämter und Schulämter vor Ort. Ab einer Inzidenz von 200 sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gibt aber keinen Automatismus. Vielmehr muss vor Ort entschieden werden, welche Regeln jeweils am Wirksamsten sind. Die Hessische Landesregierung plädiere für Präsenzunterricht, weil dieser sicherstelle, dass alle Kinder mitgenommen würden. Selbstverständlich könne vor Ort aber auch ein Modell des Wechselunterrichts etabliert werden, wenn die Lage dies erfordere, heißt es in der Pressemitteilung der Landesregierung. 

Ab einer Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt in den weiterführenden Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Grundschulen und in den Klassen 5 und 6 kann diese eingeführt werden.

„Gemeinsam schaffen wir es, durch diese Zeit zu kommen“

Auch in der Region hat das Virus die Menschen weiterhin fest im Griff. Vorweihnachtliche Veranstaltungen wie der Baunataler Nikolausmarkt fallen aus oder finden in einem anderen Rahmen statt, beispielsweise das HMK-Konzert, das im Live-Stream, aber eben nicht wie sonst in der Stadthalle erlebt werden kann.

„Wir wissen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt in diesem Jahr viel abverlangt haben und dies auch noch weiterhin tun müssen. Das fällt gerade in der Weihnachtszeit ganz besonders schwer“, sagt Bürgermeisterin Silke Engler. Sie appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich weiter an die geltenden Maßnahmen zu halten: „Bitte halten Sie weiter so vorbildlich durch, wie es die meisten von Ihnen bereits während der zurückliegenden Monate getan haben, wofür ich Ihnen herzlich danke. Gemeinsam schaffen wir es, auch gut durch diese Zeit zu kommen. Ich vertraue weiter auf Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen allen eine schöne und besinnliche Vorweihnachtszeit.“