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29.03.2021

Corona-Lockdown bis 18. April verlängert

Keine weiteren Öffnungsschritte - Click&Meet wieder aufgehoben

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Die bestehenden Verordnungen zum Corona-Lockdown werden bis zum 18. April verlängert. Weitere Öffnungsschritte gibt es nicht. Die Notbremse wird landesweit einheitlich per Verordnung umgesetzt.

Jetzt sei nicht die Zeit für Lockerungen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier. Deutschland stehe vor einer großen Herausforderung, die mit entsprechenden Anstrengungen gemeistert werden müssten. „Wir müssen jetzt so schnell wie möglich weiterimpfen, und wir wollen unsere Teststrategie ausbauen und damit die Basis für spätere Öffnungen schaffen“, so der Ministerpräsident.

Das Hessische Corona-Kabinett fasste im Anschluss an die Bund-Länder-Konferenz folgende Beschlüsse:

  • Es gilt die bisherige Kontaktregel, das heißt es dürfen 2 Hausstände bis maximal 5 Personen über 14 Jahre zusammenkommen.
  • Click&Meet wird auf Click&Collect zurückgeführt, das heißt, bestellen und abholen.
  • Zoos, botanische Gärten und Museen unter freiem Himmel bleiben geöffnet. Geschlossene Räume können für den Publikumsverkehr nicht öffnen.
  • Sport für Kinder unter 14 Jahren unter freiem Himmel in Gruppen bleibt möglich.
  • Der Individualsport ist entsprechend der Kontaktregel möglich (innen und außen).
  • Buchläden, Gartenmärkte und körpernahe Dienstleistungen bleiben inzidenzunabhängig offen.


Keine zusätzlichen Ruhetage

Gründonnerstag und Ostersamstag werden entgegen des ursprünglichen Beschlusses von Bund und -Ländern keine zusätzlichen Ruhetage sein. An beiden Tagen gelten daher die für normale Werktage festgelegten Regelungen.

Eskalations-Stufenkonzept

Im Rahmen des Hessischen Eskalationsstufenkonzepts können Kreise bei steigenden Inzidenzen auf ihre Lage vor Ort reagieren.

Möglich sind dann beispielsweise:

  • nächtliche Ausgangssperren von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr.
  • Schulschließungen können, wie bisher, nur mit Zustimmung des Landes erfolgen, das heißt in Absprache mit dem Staatlichen Schulamt.
  • Dringende Empfehlung an Kita-Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen.


Besuche in Alten– und Pflegeeinrichtungen

Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden auf zwei Personen pro Tag erweitert, dies gilt ab dem 1. April.

Teilweise Öffnung in Modellregionen
Es soll in Hessen modellhaft erprobt werden, wie sich eine teilweise Öffnung des öffentlichen Lebens in bspw. Städten/Regionen mit niedrigen Inzidenzen in Verbindung mit einem Testregime auf die Infektionszahlen auswirkt. Konkret könnten getestete Bürgerinnen und Bürger dann beispielsweise ins Theater, zum Einkaufen gehen u.v.m..


(Quelle: Hessische Staatskanzlei)