19.01.2022

Aktuelle Corona-Regeln in Hessen

Was gilt wann?

Corona-Regeln in Hessen. Was gilt wann?

Die Hessische Landesregierung hat die geltende Coronavirus-Schutzverordnung an die aktuellen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz angepasst. Die Änderungen gelten seit Montag, 17.01.2022.

Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Vereinheitlichung und Verkürzung der Quarantänedauern
  • Inzidenzunabhängige hessenweite Einführung der 2G-Plus Regel in der Innengastronomie (2G in der Außengastronomie)
  • Angleichung der maximalen Veranstaltungsgrößen auf 1.000 Teilnehmende im Freien; bislang war dies auf 250 begrenzt. In Innenräumen bleibt es bei maximal 250 Teilnehmenden.
  • Auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler können an regelmäßigen Schülertestungen teilnehmen und so den Status von 2G-Plus erreichen.
  • Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken beim Einkaufen, in Geschäften und im Öffentlichen Personennah- und Fernverkehr.

Zugangsregeln bei 2G-Plus:

Zugang bei 2G-Plus-Regelung haben Personen mit folgendem Nachweis:
  • Doppelt geimpft und getestet
  • Genesen und getestet
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen (Neu)
  • Geimpft, genesen, geimpft (Neu)
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung) (Neu)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests) (Neu)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung) (Neu) 

Ausnahmen:

  • Kinder bis zur Einschulung
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und Personen, die sich nicht impfen lassen können, benötigen einen aktuellen Test oder ein Testheft 
  • Doppelt geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, mit Testheft

Neue Isolations- und Quarantäneregelungen:

Regeln zur Isolation von Corona-Infizierten (unabhängig vom Impfstatus) mit positivem Schnell- oder PCR-Test:
  • 10 Tage Isolation. Eine Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Freitestung nach 7 Tagen ist möglich durch einen Schnelltest bei einer Teststelle oder einen PCR-Test.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gelten Sonderregeln: Eine Arbeitsaufnahme ist nur nach Freitestung nach sieben Tagen mit einem PCR-Test möglich. Voraussetzung ist, dass man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Regeln zur Quarantäne von Haushaltsangehörigen von Corona-Infizierten:
  • Grundsätzlich gelten 10 Tage Quarantäne, Anordnung durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
  • Eine Freitestung ist nach 7 Tagen mit einem Schnelltest durch eine Teststelle oder einem PCR-Test möglich.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Kleinkinder können sich bereits nach 5 Tagen freitesten lassen.
Von der Quarantäne als Haushaltsangehörige befreit sind Personen mit folgendem Nachweis:
  • Dreifach geimpft (geboostert)
  • Genesen und doppelt geimpft
  • Doppelt geimpft und genesen
  • Geimpft, genesen, geimpft
  • Frisch doppelt geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Zweitimpfung)
  • Frisch genesen (max. 3 Monate, ab dem Tag des positiven PCR-Tests)
  • Genesen + frisch einmal geimpft (max. 3 Monate, ab dem Tag der Impfung)
Regeln zur Quarantäne weiterer Kontaktpersonen von Corona-Infizierten:
  • Diese Anordnung erfolgt ausschließlich durch das Gesundheitsamt.
  • Grundsätzlich gelten die Quarantäneregeln und Ausnahmen wie bei Haushaltsangehörigen.

Zusätzliche „Hotspot-Regelungen“ ab einer Inzidenz von über 350

Sobald die Infektions-Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegen, greifen vor Ort „Hotspot-Regelungen“ ab dem nächsten Tag.

  • Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen
  • Maskenpflicht in Fußgängerzonen
  • Bei Veranstaltungen (mehr als 10 Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich und in der Gastronomie, ebenso bei touristischen Übernachtungen gilt:
    Drinnen 2G-Plus. Draußen 2G
(Ausnahmen siehe oben: „Zugangsregeln bei 2G-Plus“)