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28.06.2022

3. Platz des letzten Jahres. Der Vorgarten von Lore Mohr und Martin Stein.
3. Platz des letzten Jahres. Der Vorgarten von Lore Mohr und Martin Stein.

Wettbewerb „Lebendiger Vorgarten“ startet wieder

Baunatals zweiter Vorgartenwettbewerb ausgerufen

1. Platz aus dem letzten Jahr. Der Vorgarten von Anneliese Otto. 
1. Platz aus dem letzten Jahr. Der Vorgarten von Anneliese Otto.

Viele Menschen denken beim Begriff Artenvielfalt an Naturschutzgebiete oder Nationalparke. Aber auch die Natur unmittelbar vor unserer Haustüre, in unseren Städten und Gemeinden, ist sowohl für unsere eigene Lebensqualität als auch für den Erhalt der biologischen Vielfalt von großer Bedeutung. Sowohl auf kommunalen Flächen, wie auch auf privaten Grünflächen bestehen viele Möglichkeiten, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu schützen. Ein Vorgarten mit verschiedenen heimischen Blüten und Düften bietet Bienen, Schmetterlingen und Insekten jeder Art einen paradiesischen Lebensraum.

Mit dem Wettbewerb „Lebendiger Vorgarten“ möchte die Stadt Baunatal weiterhin ein Zeichen gegen die leider fortschreitende Verbreitung von Steinwüsten und Schottergärten vor der Haustür setzen. Für mehr Mut zum Grün plädieren, um damit Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten im Wohnumfeld zu schaffen. 

Das Thema Umwelt-, Klima- und Artenschutz spielt eine immer größer werdende Rolle. Pflanzen und Insekten sind überlebenswichtig für den Menschen. Hierbei sind selbst kleine Grünflächen wie die Vorgärten wichtig für das Kleinklima.

Die Stadt Baunatal ruft die Baunataler Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich bis zum 20. Juli 2022 am Wettbewerb, um nachhaltig gestaltete und lebendige Vorgärten zu beteiligen.

Zusammen mit dem Anmeldebogen, soll jede Teilnehmerin oder jeder Teilnehmer drei aussagekräftige Fotos des Vorgartens postalisch oder per E-Mail einreichen an: Stadt Baunatal, Fachbereich Bau und Umwelt, z. Hd. Frau Braunewell, Zum Felsengarten 9B, 34225 Baunatal oder an rgnbrnwllstdt-bntld.

Eine Fachjury bewertet die Gärten besonders nach den Kriterien Vielfältigkeit (Pflanzenauswahl, Strukturen), Tierschutz (Nahrungs- und Nistangebote für Insekten, Vögel u.a.) und Umweltschutz (Versiegelung, Wasserrückhaltung, Lichtverschmutzung).

Die Begehungen der - in die engere Auswahl gekommenen - Vorgärten werden voraussichtlich Ende Juli bis Anfang August stattfinden.

Als Gewinne locken attraktive Sachpreise für die drei lebendigsten Vorgärten Baunatals (mit freundlicher Unterstützung durch den Rotary Club Baunatal).

Teilnahmebedingungen und Anmeldebogen für den Wettbewerb

  1. Zeitraum
    Ab sofort können bis zum 20. Juli 2022 drei Fotos entweder per E-Mail oder postalisch eingesandt werden.
  2. Lage
    Es werden nur Vorgärten berücksichtigt, die innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Baunatal liegen.
  3. Urheberrecht
    Mit dem Einsenden der notwendigen Fotos bestätigt jede/ jeder Einsender*in, dass das Urheberrecht beim der/ dem Einsender*in liegt. Mit dem Einsenden der Bilder erkennen die Teilnehmenden die Teilnahmebedingungen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an. Der/die Urheber*in versichert mit dem Einsenden der Fotos, dass es sich um den eigenen Vorgarten handelt.
  4. Nutzungsrechte
    Mit dem Zusenden der erforderlichen drei Fotos bestätigen die Teilnehmenden: über alle Rechte an den Fotos zu verfügen, keine Personen abzulichten, keine Rechte Dritter zu verletzen, Urheber*in der Fotos zu sein. Die Teilnehmenden gestatten dem Ausrichter, dass Fotos -insbesondere als Datei eingereichte - bearbeitet und umgestaltet werden dürfen, maßgeblich um die Qualität zu verbessern und diese an die zur Nutzung erforderlichen Formate anzupassen. Die Einsender*innen räumen dem Ausrichter einfache, sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe ein. Die eingereichten Fotos werden nicht zurückgesendet.
  5. Rechte am Motiv der Fotoaufnahmen
    Die Teilnehmenden stellen den Ausrichter von allen Ansprüchen anderer Personen (Dritter) frei, die diese ggf. wegen Verletzung ihrer Rechte, Urheber-, Lizenz-, Marken-, Wettbewerbs-oder sonstigen Schutzrechte aufgrund der von den Teilnehmenden übermittelten Fotos gegen die Verbände geltend machen.
  6. Auswahl der Vorgärten
    Eine Bewertungskommission trifft die Auswahl unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die finale Bewertung erfolgt optional vor Ort durch die Kommission. Die Entscheidung der Jury ist endgültig, über den Wettbewerb kann kein Schriftverkehr geführt werden.
  7. Datenschutz
    Die Stadt gewährleistet die Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden ausschließlich, soweit für den Wettbewerb erforderlich, verarbeitet und gespeichert.
  8. Ausschluss
    Teilnehmende können aus Gründen des begründeten Verdachts oder Nachweises von Falschangaben, Manipulation, Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder sonstigen unerlaubten Handlungen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
  9. Rechtsweg
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.