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02.06.2020

„Eingeschränkte Regelbetreuung“ in den Kitas

Bürgermeisterin informiert Eltern über Regelungen und Verfahren

Header Kitas

Die Schließung der Kindertagesstätten stellen Eltern, Erzieher und Kinder, ebenso die Kommunen vor besondere Herausforderungen. Seit dem 2. Juni dürfen die Kindertagesstätten in Hessen im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. In enger Abstimmung mit allen Verantwortlichen im Land Hessen, im Landkreis Kassel und in den Städten und Gemeinden haben die Verantwortlichen in der Stadt Baunatal um praktikable Wege gerungen, die möglichst vielen Kindern den Besuch ihres Kindergartens wieder ermöglichen sollen. In einem Brief an die Eltern informierte Bürgermeisterin Silke Engler Ende vergangener Woche über die Regelungen und Verfahrensweise. 

Elternbrief

Dass in einer Pandemielage und mit den notwendigen Hygieneregelungen kein Besuch wie gewohnt möglich sein kann, dürfte sicherlich allen klar sein. Niedrige Infektionszahlen sind das oberste Ziel. Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme in den letzten Wochen haben zu einer geringen Infektionsrate im Landkreis Kassel geführt - herzlichen Dank dafür!

Die Regelungen in Bund und Land sind mittlerweile stärker auf regionale Entwicklungen bezogen. Um den Besuch Ihres Kindes also auch dauerhaft in Ihrer Kindertagesstätte sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Hygienevorgaben vor Ort unbedingt zu beachten. Wir bitten Sie auch, wie es die bisherigen Besucher der Kitas gewohnt sind, nur Kinder zur Betreuung zu bringen, die frei von Krankheitssymptomen sind.

Nachdem viele Lockerungen des täglichen Lebens in den letzten Wochen erfolgt sind, begrüßen wir es ausdrücklich, dass diese nun endlich auch in der Kinderbetreuung umgesetzt wird. Um den Ausgleich zwischen den Interessen der Eltern, der Kinder und des Erziehungspersonals sicherzustellen, werden in jeder einzelnen Kommune, teilweise runtergebrochen auf jede einzelne Einrichtung, die räumlichen und personellen Möglichkeiten zu bewerten sein.

Wir verfolgen – gemeinsam mit Ihnen – das Ziel, möglichst viele Kindern in unseren Einrichtungen zu betreuen. Dennoch wird es dabei von Kommune zu Kommune oder gar von Kindergarten zu Kindergarten unterschiedliche Regelungen geben müssen.

Für den Besuch gelten zunächst weiterhin die Verordnungen des Landes für Notfallgruppen und Härtefälle. Neu ist eine Öffnungsklausel in der Verordnung, die uns überhaupt erst die Aufnahme weiterer Kinder – je nach Verfügbarkeit der Plätze – ermöglicht. Für alle Kinder, die nicht unter die bisher schon betreuten Gruppen fallen, werden in den Städten und Gemeinden geeignete Betreuungsmodelle angeboten. Diese Angebote können unter den gegebenen Rahmenbedingungen kein Regelbetrieb sein und werden von dem Betreuungsrahmen, den Sie vor Corona gewohnt waren, abweichen müssen.

Die neuen Wege in der Kinderbetreuung, die wir jetzt gehen müssen, um den oben beschriebenen Umständen Rechnung zu tragen, können wir nur gemeinsam meistern. Deshalb vertrauen wir schon jetzt auf Ihr Verständnis, dass wir nicht allen Kindern einen Platz und auch nicht den gewohnten Umfang der Betreuung anbieten können. Wenn wir gemeinsam das Ziel erreichen wollen, dass möglichst viele Kinder sukzessive wieder in ihre Kitas zurückkehren können, dann werden wir alle zusammen weiterhin mit Einschränkungen leben müssen.

Wir hoffen auch weiterhin auf Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

In der Stadt Baunatal werden folgende Verfahren
für die Kindertageseinrichtungen umgesetzt:

Notbetreuung ab 08.06.2020

Die Notbetreuung wird ab dem 08.06.2020 im Rahmen der regulären Öffnungszeit der Kitas angeboten. Eine Betreuung an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen kann nicht angeboten werden.

Die Zugehörigkeit zu den in der Verordnung genannten Personengruppen ist über einen Nachweis darzulegen mit den Angaben über die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit.

Kinder, deren Eltern zu diesem Personenkreis zählen, können zu diesen Bedingungen ab dem 08.06.2020 mit der Eingewöhnung beginnen. Zur Absprache erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die jeweilige Kindertagesstätte.

Eingeschränkte Regelbetreuung

Seit 2. Juni können im Rahmen der eingeschränkten Regelbetreuung weitere Kinder - je nach Betreuungskapazitäten der Kindertageseinrichtung - zusätzlich aufgenommen werden.

Die Rückkehr der Kinder in die Einrichtung wird zeitversetzt erfolgen müssen, um den infektionsschutzrechtlichen Anforderung  genügen zu können.

Vorschulkinder seit 02.06.

In einem ersten Schritt werden seit dem 2. Juni die Kinder aufgenommen, die im Schuljahr 2020/21 schulpflichtig sind. Zur Einhaltung der vorhandenen Hygienepläne werden alle Eltern telefonisch von den jeweiligen Kindertagesstätten vorab informiert.

Die Betreuung der Kinder in der eingeschränkten Regelbetreuung wird in der Zeit von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr inkl. Mittagessen (wenn gewünscht) angeboten. Die Teilnahme der Kinder am Mittagessen wird durch die Personensorgeberechtigen erklärt. Sofern dieser erste Schritt erfolgreich umgesetzt wurde, sich die Pandemielage nicht negativ verändert und ausreichend Personal zur Verfügung steht, ist eine schrittweise Aufnahme der weiteren Jahrgänge vorgesehen.

Über weitere Aufnahmestufen informieren wir Sie Ende nächster Woche.


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