Telefon: 0561 4992-0

Fischereischein

Möchte man den Fischfang ausüben, benötigt man einen Fischereischein (§ 25 HFischG). Generell wird zwischen dem "normalen" Fischereischein, dem Jugendfischereischein (§ 26 HFischG) und dem Sonderfischereischein (§ 28 HFischG) unterschieden.

Für den "normalen" Fischereischein ist die Ablegung der Sportfischerprüfung (§ 28 HFischG) erforderlich. 

Informationen

Nähere Auskünfte erhalten sie beim Landkreis Kassel -Außenstelle Hofgeismar-, dem kurhessischen Fischereiverband in Kassel oder unter folgendem Link:

Antrag

Den Fischereischein beantragen Sie im Bürgerbüro der Stadt Baunatal.

Oder telefonisch unter: 0561 4992-100