Telefon: 0561 4992-0

Hundesteuer

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei der Stadt Baunatal zu versteuern. Sie können auch online Ihre Hundesteuer-Anmeldung übermitteln.

Wenn Sie persönlich im Bürgerbüro eine An- oder Abmeldung vornehmen möchten, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

Für die Anmeldung des Hundes

  • Ausweisdokument
  • Impfpass
  • Rassenachweis

Für die Abmeldung des Hundes

  • Bescheinigung des Tierarztes, wann der Hund verstorben ist oder eingeschläfert wurde
  • Gültige Hundesteuermarke

Gegebenfalls kann auch eine Steuerbefreiung gewährt werden. Hierfür ist jedoch eine Bescheinigung des Tierheims oder die Vorlage des Schwerbehindertenausweises erforderlich. Auf Antrag kann unter bestimmten Vorraussetzungen eine Steuerermäßigung gewährt werden. Die Gründe und Voraussetzungen sind in den §§ 7 und 8 der Hundesteuersatzung aufgeführt.

Mit diesem Formular können Sie Ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. (Eine Abmeldung oder Beantragung einer Ersatzhundesteuermarke ist leider nicht möglich, da hierfür Gebühren entstehen bzw. die Hundesteuermarke abgegeben werden muss.) Weitergehende Fragen können Sie selbstverständlich per E-Mail an uns richten. Dieses Angebot kann nur von Baunataler Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

Für eine Ersatzhundesteuermarke


Eine Ersatzhundesteuermarke nach Verlust oder Beschädigung der alten Steuermarke erhalten Sie im Bürgerbüro. Bei Beschädigung der alten Steuermarke, muss diese im Bürgerbüro abgegeben werden.

• Personalausweis/Reisepass/Nationalpass

• 6,00 Euro Gebühr

• ggf. den letzten Hundesteuerbescheid



Sie können Ihren Hund auch online ab- oder anmelden. Sie finden beides unter unseren Online-Diensten: