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Geburt eines Kindes

Geburt

Auch wenn die Geburt eines Kindes ein wichtiges Ereignis im Leben der Eltern darstellt und man in dieser Situation sicherlich viele Dinge zu erledigen hat, geht es leider nicht ohne Formalitäten.

Wir wollen Ihnen helfen, unnötige Wege zu vermeiden, indem wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt haben.

Die Beurkundung einer Geburt wird immer bei dem Standesamt vorgenommen, auf dessen Gebiet die Geburt stattgefunden hat. z.B. Krankenhaus in Kassel = Standesamt Kassel; Hausgeburt in der Birkenallee in Baunatal = Standesamt Baunatal-Schauenburg.

Die bei der Beurkundung erstellten Urkunden können also nur vom Geburtsstandesamt ausgestellt werden, da die Registrierung ja nur dort erfolgt ist. Auch später benötigte Urkunden (z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag oder Geburtsurkunde) können deshalb auch nur vom Geburtsstandesamt ausgestellt werden.

Oft führt es zu Missverständnissen, wenn beglaubigte Abschriften vom Geburtseintrag benötigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Urkunde, die nur vom Geburtsstandesamt ausgestellt werden kann. Es können also keine alten Urkunden z.B. aus Stammbüchern kopiert und beglaubigt werden. Das ist nicht zulässig. Deshalb kommt es öfters zu diesen begrifflichen Verwechslungen.

Es kommt auch immer darauf an, wer welche Urkunde für welche Zwecke benötigt.

Die Palette der Möglichkeiten ist dahingehend sehr umfangreich und sollte individuell in Einzelfällen im Standesamt erfragt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort stehen Ihnen diesbezüglich gern zur Verfügung.

Ihr Standesamt Baunatal-Schauenburg