Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 08.03.2021 die Änderung der Preisgleitklausel für die Berechnung der Fernwärmepreise beschlossen.
Ab dem 01. Mai 2021 gelten für den Bezug von Fernwärme zu den allgemeinen Bedingungen folgende Standard-Preise:
| netto | brutto |
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Arbeitspreis | 55,68 €/MWh | 66,26 €/MWh |
Grundpreis | 18,00 €/kW | 21,42 €/kW |
Ab dem 01. Juli 2022 gelten für den Bezug von Fernwärme zu den allgemeinen Bedingungen folgende Standard-Preise:
| netto | brutto |
---|---|---|
Arbeitspreis | 77,63 €/MWh | 92,38 €/MWh |
Grundpreis | 18,18 €/kW | 21,63 €/kW |
Verrechnungspreis: Der Verrechnungspreis ist von der Zählergröße abhängig und wird Ihnen auf Anfrage gern mitgeteilt.
Die Endpreise brutto (gerundet) ergeben sich aus den Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (zurzeit 19 %).
Das Fernwärmeentgelt setzt sich zusammen aus:
| netto | brutto |
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Wasser pro m³ | 2,41 € | 2,58 € |
Abwasser pro m³ | 1,83 € | es fällt keine |
Niederschlagswasser pro m²/ jährlich | 0,93 € | es fällt keine |