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Führerscheine

Digitaler Führerscheinantrag

Digitaler Führerscheinantrag

Bisher mussten Sie für alle Führerscheinangelegenheiten immer persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Ab sofort haben Sie nun die Möglichkeit Ihren Führerschein auch bequem online vom heimischen Sofa zu beantragen!

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt, im Besitz eines Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder eines elektronischen Aufenthaltstitels mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sind, benötigen Sie nur noch die AusweisApp2 und schon kann es losgehen! 

Selbstverständlich handelt es sich bei dem digitalen Führerscheinantrag nur um ein Angebot. Die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros stehen weiterhin für eine persönliche Beantragung zur Verfügung und freuen sich auf Ihren Besuch!

Alle weiteren Informationen zum digitalen Führerscheinantrag finden Sie unter:

Als besonderer Service des Bürgerbüros wird von vielen Einwohnerinnen und Einwohner die Entgegennahme von Führerscheinanträgen angesehen. Gern leiten wir Ihre Führerscheinanträge an die zuständige Stelle beim Landkreis Kassel weiter und händigen Ihnen Ihre fertigen Führerscheine aus. 

Für alle Anträge ist ein Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitzubringen. Des Weiteren sind mitzubringen bei:

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort

Begleitetes Fahren der Klasse B ab dem 17. Lebensjahr

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
• Unterschriften (beider) Sorgeberechtigten ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht
• Alle Begleitpersonen mit Führerschein

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Augenärztliche Untersuchung
• Einfache verkehrsmedizinische Untersuchung
• Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
• Bei gewerblicher Nutzung zusätzlich Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildungsmodule nach BKrFQG

 

Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis für die Klassen D, D1, DE, D1E

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Augenärztliche Untersuchung
• Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort
• Führungszeugnis (wird ggf. vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)
• Bei Erteilung und Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung
• Bei Erteilung und Verlängerung bis zum 50. Lebensjahr einfache verkehrsmedizinische Untersuchung
• Bei gewerblicher Nutzung zusätzlich Nachweis über Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation oder Weiterbildungsmodule nach BKrFQG

 

Erteilung der Fahrerlaubnis für die Klasse T

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Bescheinigung vom Ortslandwirt
• Sehtest
• Erste-Hilfe-Bescheinigung bzw. Sofortmaßnahmen am Unfallort

 

Umstellung auf den Kartenführerschein (EU-Führerschein)

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Alter Führerschein

 

Neuerteilung (Wiedererteilung) des Führerscheins

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Unterlagen nach dem Schreiben des Landkreises (Führerscheinstelle)
• Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)

 

Personenbeförderungsschein für Taxi, Miet-/ Krankenkraftwagen

• Aktuelles, biometrisches Passbild (Passbild muss mitgebracht werden)
• Augenärztliche Untersuchung
• Erweiterte verkehrsmedizinische Untersuchung (auch bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr)
• Alter Führerschein
• Führungszeugnis (wird vor Ort beantragt, Gebühr: 13,00 €)

Bei Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr ist zusätzlich eine einfache verkehrsmedizinische Untersuchung erforderlich. Die Untersuchung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Bei Erteilung des Personenbeförderungsscheines bei Krankenkraftwagen ist ebenfalls ein Nachweis über Erste Hilfe notwendig.
Bei Erteilung des Personenbeförderungsscheins für Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung notwendig.
Bei Klasse 2 und CE79 ab dem 50. Lebensjahr wird eine einfache verkehrsmedizinische Untersuchung nach Anlage 5 FeV und augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV benötigt. Diese beiden Untersuchungen können beim Gesundheitsamt des Landkreises Kassel zusammen gegen Gebühr durchgeführt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrem Antrag oder der Bearbeitungsdauer haben, wenden Sie sich bitte direkt an die

Führerscheinstelle des Landkreises Kassel
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
0561 1003-1700
www.landkreiskassel.de/.../fuehrerscheinstelle